Bankgebäude unter rosafarbenem Himmel
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Statement

„Die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten wird steigen“

Statement von Prof. Dr. Christian Klein (Universität Kassel)

Ab dem 2. August 2022 gelten neue Regeln in der Anlageberatung. Im Rahmen der EU-Direktive MiFID II sind Bank- und Anlageberater*innen ab dann dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund*innen abzufragen. Dazu ein Statement von Prof. Dr. Christian Klein (Universität Kassel):

„Grundsätzlich ist die nun durch MiFID II verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung sehr zu begrüßen. Unsere Forschung hat gezeigt, dass viele Kleinanleger*innen in Deutschland seit langem an nachhaltigen Geldanlagen interessiert sind, bisher jedoch keine Investitionen getätigt haben, da diese Produkte ihnen nicht aktiv angeboten wurden. Die nun in Kraft tretende Regelung hat das Potenzial, dieses Problem zu lösen. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten dadurch weiter steigen wird.

Jedoch ist nicht alles Gold, was glänzt. Unsere Forschung zeigt ebenso, dass Bankberater*innen nicht ausreichend auf das Themenfeld Nachhaltigkeit vorbereitet wurden. Bis zuletzt hatten zahlreiche Verbände der Finanzwirtschaft damit gerechnet, dass der Starttermin der neuen Regelung noch einmal verschoben wird. Um mit den teils sehr dynamischen Entwicklungen, etwa bei der EU-Taxonomie, Schritt halten zu können, sind umfassende Weiterbildungsangebote erforderlich. Darüber hinaus müssen diese auch von den Berater*innen wahrgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an nachhaltigen Finanzprodukten interessierte Kund*innen fachgerecht beraten werden.

Dadurch, dass das Thema Nachhaltigkeit in der Anlageberatung jetzt noch präsenter wird, ist auch damit zu rechnen, dass die Zahl der Greenwashing-Vorwürfe steigt. Hier sehe ich die zentrale Beratungsaufgabe darin, den Kund*innen klarzumachen, was sie von unterschiedlichen Produktklassen erwarten können. Kleinanleger*innen müssen nachvollziehen können, wie sich etwa ein Impact- von einem ESG-basierten Produkt unterscheidet und was das für ihre Investment-Portfolios bedeutet.“

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